Beitragsrecht:: Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen. :: Einheitlicher Krankenversicherungsbeitragssatz Für Arbeiter und Angestellte wird der einheitliche Beitragssatz mit 7,3 % festgesetzt. Damit kommt es bei Arbeitern zu einer Senkung um 0,3 % Punkte und bei Angestellten zu einer Erhöhung um 0,4 % Punkte. Bei freien Dienstverträgen erfolgt die Anhebung auf 6,9%.:: Krankenversicherungszusatzbeitrag für FreizeitunfälleDer ausschließlich vom Dienstnehmer zu tragende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 0,1% der Beitragsgrundlage. :: Übersicht Krankenversicherungs-Beiträge DN-Anteil DG-Anteil Summe Angestellte 3,7% 3,7% 7,4% Arbeiter 3,9% 3,5% 7,4% Freie Dienstnehmer 3,55% 3,45% 7,0% :: Beitragsentlastungen für ältere Arbeitnehmer UV-Beitrag entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres. AlV-Beitrag wird ab Vollendung des 56. Lebensjahres bei Frauen und des 58. Lebensjahres bei Männern aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik getragen und entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres zur Gänze. IESG-Zuschlag entfällt ab Erreichen des Mindestalters für die Alterspension. (derzeit 56,5 Jahre bei Frauen [stufenweise Anhebung ab 1. Juli 2004