Ambulanzgebühr - Verfassungswidrig? Steuerliche Qualifikation
Der Verfassungsgerichtshof hat wegen Unsachlichkeit der Ausnahmebestimmungen gemäß § 135 a ASVG mit dem die Ambulanzgebühr eingeführt worden ist, am 29. Juni 2002 verfassungsrechtliche Bedenken erhoben und ein Verfahren eingeleitet. Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation steht das BMF auf dem Standpunkt, dass die bezahlte Ambulanzgebühr zu den Kosten der privaten Lebensführung (Krankheitskosten) zählt und allenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann. Ob unter Berufung auf die verfassungsrechtlichen Bedenken die Ambulanzgebühr überhaupt bezahlt werden soll, ist eine Frage der persönlichen Entscheidung.