[Stand 28.04.2020] Die angekündigten Lockerungen der Beschränkungen im Überblick: Ausgangsbeschränkungen gelten ab 1. Mai nicht mehr Mindestabstand von einem Meter im öffentlichen Raum sowie die Hygiene- und Mundschutzregeln gelten weiterhin Sämtliche Geschäfte dürfen ab 1. Mai öffnen Beschränkung von 1 Kunde je 10m2 (bisher 20m2) Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai öffnen vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr Besuchergruppen maximal 4 Erwachsenen zuzüglich Kinder Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für Gäste bei Bewegung im Gastraum; am Tisch nicht erforderlich Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für das Personal am Tisch keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch (Salzstreuer, Brotkorb u.ä.) Beherbergungsbetriebe, Hotellerie können ab 29. Mai öffnen Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells