Geplante steuerliche Änderungen im neuen Regierungsprogramm

Im Dezember hat die neue Bundesregierung ihr über 100 Seiten starkes Arbeitsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 veröffentlicht. Ausgewählte aus steuerlicher Perspektive interessante geplante Änderungen und Maßnahmen werden nachfolgend näher dargestellt. Abschaffung Gesellschaftsteuer, Sanierungsbonus anstelle von Schwarzarbeit Mit dem Ziel, eine neue Gründerwelle auszulösen sollen verbesserte Fördervoraussetzungen im Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG) geschaffen werden. Mitunter sollen bereits nach 5 anstelle von bisher 15 Jahren seit der letzten unternehmerischen Tätigkeit Förderungen in Anspruch genommen werden können. Zukünftig sollen interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen möglich sein. Zur Eindämmung von Schwarzarbeit ist ein Sanierungsbonus in Form der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerkosten geplant. Davon sind Arbeitskosten umfasst mit einem Maximalbetrag von 6.000 €. Mit 1. Jänner 2014 soll der Unfallversicherungsbeitrag um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden. Abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligungen sind geplant bzw. unter Umständen auch begünstigte Prämien für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können. Die Stärkung des österreichischen Finanz- und Kapitalmarkts soll die bedarfsgerechte Finanzierung der österreichischen Unternehmen sicherstellen, wobei insbesondere kleinen Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden soll (z.B. durch die Börsefähigkeit von KMU-Finanzierungsgesellschaften). Mit 1.1.2016 soll als Maßnahme zur einfacheren Eigenkapitalfinanzierung die Gesellschaftsteuer abgeschafft werden! Zwecks Kompensation des dadurch entfallenden Steueraufkommens wird die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen an Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländern und Steueroasen komplett gestrichen. Entbürokratisierung, Vereinfachung der Lohnverrechnung In keinem Regierungsprogramm darf das Ziel der Entbürokratisierung fehlen, wodurch Kosten und Zeitaufwand massiv reduziert werden sollen. Die geplanten Entlastungen werden jedoch voraussichtlich nur im Rahmen einer Steuerreform und Lohnnebenkostensenkung umsetzbar sein. Steuerrelevant sind hierbei z.B. die geplante Erhöhung der Wertgrenzen für die Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG. Diese Melde- bzw. Mitteilungspflicht betrifft etwa Zahlungen an Aufsichtsratsmitglieder, Stiftungsvorstände, Vortragende, Lehrende und Unterrichtende usw. Die mittlerweile überaus komplexe Lohnverrechnung soll stark vereinfacht werden. Als Lösungsschritte sind dabei eine weitgehende Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im ASVG und im EStG vorgesehen wie auch eine Zusammenfassung von Beitragsgruppen im Sozialversicherungsrecht. Darüber hinaus soll die tägliche Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung (für 2014: 30,35 €) abgeschafft werden und auch die unterschiedlichen Fristen im ASVG und in der BAO harmonisiert werden. Im Bereich Land- und Forstwirtschaft ist die Anhebung der Buchführungsgrenze von 400.000 € auf 550.000 € Umsatz geplant. Überdies sollen steuerlich begünstigte Risikoausgleichsmaßnahmen eingeführt werden. Familie und leistbares Wohnen Im Bereich Familie und Kinder soll das pauschale Kinderbetreuungsgeld zu einem flexibel nutzbaren Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) weiterentwickelt werden, wodurch Transparenz und Flexibilität erhöht werden können. Sofern budgetär machbar, ist ab Juli 2014 die Weiterentwicklung der Familienbeihilfe angedacht – insbesondere durch Bündelung der Förderung, höhere Transparenz und breitere Zugänglichkeit. Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen soll die Mietvertragsgebühr (Bestandvertragsgebühr) entfallen, sofern es sich um den erstmaligen Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung für unter 35-Jährige handelt. Vereinfachung und höhere Transparenz des Steuersystems Bei entsprechend budgetären Spielräumen ist angedacht, den Eingangssteuersatz unter gleichzeitiger Abflachung der Progression in Richtung 25% abzusenken. Die maximale Deckelung des Sachbezugs für Dienstautos wird von 600 € auf 720 € angehoben (unter Beibehaltung der Luxustangente von 40.000 €). Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll vorerst bis 2016 befristet auf Realinvestitionen, welche wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken, eingeschränkt werden. Bei der Gruppenbesteuerung ist u.a. eine Einschränkung der Firmenwertabschreibung geplant. Außerdem soll die Abzugsfähigkeit bzw. Vortragsfähigkeit von Verlusten geändert werden. Die Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches wird abgeschafft. Im Umsatzsteuergesetz soll die Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen von derzeit 150 € auf zumindest 400 € angehoben werden. Vereinfachungen bei der NoVA und Erarbeitung eines Entwurfs für eine Gebührenreform.