Hauptwohnsitz-Steuerbefreiung bei Betriebsaufgabe
:: Verwaltungsübung § 24 Abs. 6 EStG spricht vom "Gebäude", welches bei Betriebsaufgabe von der Auflösung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Privatvermögen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4 EStG Grund & Boden ohnedies außer Ansatz bleiben, erhebt sich die Frage nach dessen Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG. In Rz. 5699 EStR wird festgehalten, dass die Begünstigung für Grund & Boden nicht gilt. :: Rechtsprechung Der VwGH 14.12.2006, 2005/ 140038 führt dagegen aus: Die Zielsetzung der Hauptwohnsitzbefreiung sei eine Begünstigung zur Vermeidung sozialer Härten und umfasst Grund- und Gebäudewert als wirtschaftliche Einheit. Die Befreiung betrifft aber nur eine wirtschaftliche Einheit. Werden mehrere Gebäude als Wohnsitz genutzt, so ist davon nur das am stärksten als Hauptwohnsitz genutzte Gebäude betroffen.