Konjunkturbelebende Maßnahmen im Steuerrecht für 2004
Förderung von Forschung und Entwicklung- Der Forschungsfreibetrag II für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen (bisher § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG) wird in § 4 Abs. 4 Z 4 integriert und von bisher 15 % auf 25 % ab 2004 der Forschungsaufwendungen angehoben. Damit kommt es zur Gleichstellung mit dem bereits seit dem Jahre 2000 bestehenden Forschungsfreibetrag I. Hinsichtlich des erhöhten Forschungsfreibetrages III von 35 % von den das arithmetische Mittel der letzten 3 Jahre übersteigenden Forschungsaufwendungen ändert sich nichts. - Die alternativ vorgesehene Forschungsprämie gemäß §108 c Abs. 2 Z 1 EStG erhöht sich von bisher 5 % auf 8 % ab 2004 des Forschungsaufwandes. Übersicht: FFB I FFB II FFB III ab 2000 25% - 35% ab 2002 25% 10% 35% ab 2003 25% 15% 35% ab 2004 25% 25% 35% Forschungsprämie: ab 2002 3% ab 2003 5% ab 2004 8% :: Verlängerung der Investitionszuwachsprämie Die gemäß §108 e EStG ursprünglich nur für die Jahre 2002 und 2003 vorgesehene Prämie in der Höhe von 10 % des durchschnittlichen Investitionszuwachses der letzten drei Jahre für bestimmte Wirtschaftsgüter wird bis Ende 2004 verlängert. Laut BMF ist für den Anschaffungszeitpunkt die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten maßgeblich.:: Verlängerung der katastrophenbedingten vorzeitigen Abschreibung sowie der Sonderprämie- Die gemäß § 10 c EStG für die Zeit von 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2003 eingeführte vorzeitige Abschreibung für Ersatzbeschaffung zur Beseitigung von Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser) wird bis Ende 2004 verlängert 12 % für Gebäude 20 % für sonstige Wirtschaftsgüter.- Gleiches gilt für die gemäß § 108 d EStG alternativ bestehende Sonderprämie in der Höhe von 5 % für Gebäude 10 % für sonstige Wirtschaftsgüter.