KFZ-Steuer pro Monatad. andere KFZIn den dort angeführten Steuerbeträgen ist insofern ein Darstellungsfehler unterlaufen, als nicht deutlich zu unterscheiden ist, welche Beträge vor und nach Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut gelten.Richtig ist folgendes: bis zur Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. dd KfzStG) erhöhter Einheitssteuersatz pro Monat EUR mehr als 3,5 t je t 8,50 mindestens 73,- höchstens 340,- Anhänger höchstens 272,- ab der Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. ee KfzStG) gestaffelte Steuersätze pro Monat EUR - weniger als 12 t je t 5,09 mindestens 43,60 12 t bis 18 t je t 5,45 über 18 t je t 6,17 höchstens 246,80 Anhänger höchstens 197,44