Kurz-Infos
Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Print- und Online-Journale:: 10 % bei Print-Journalen gemäß § 10 Abs. 2 Zi. 1 UStG laut Zi. 43 b Anlage zum Umsatzsteuergesetz (Druckschriften) :: 20 % bei Online-Journalen (zur Verfügungstellung des Druckwerkes auf elektronischem Weg) gemäß § 3 a Abs. 10 Zi. 6 UStG handelt es sich um die Überlassung von Informationen in Gestalt einer sonstigen Leistung. Anmerkung: Am 12. Februar 2002 wurde die EG-Richtlinie betreffend die Besteuerung des E-Commerce beschlossen. Sie ist ab 1. Juli 2003 in nationales Recht umzusetzen. Über die Auswirkungen dieser Umsetzung wird zeitgerecht berichtet.Normverbrauchsabgabe bei PKW-Auslandsleasing nur für anteilige InlandsnutzungAufgrund des EUGH-Urteils vom 21. März 2002 hat das Bundesministerium für Finanzen eine proportionale NoVA-Vergütung vom gemeinen Wert im Falle der Abmeldung des PKW in Österreich eingeführt (§12a NoVAG.2.AbgÄG 2002). In diesem Zusammenhang sei abermals auf die mögliche Richtlinienwidrigkeit des § 1 Abs. 1 Zi. 2 lit. d UStG hingewiesen, wonach bei einem Auslandsleasing eines PKW in Österreich ein umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch vorliegt (Hinweis auf Ausführungen in Klienten-Info April 2002). Der Ausschluss von der Endbesteuerung ausländischer Fondserträge ist verfassungswidrigDer VfGH 7. März 2002, G 278/01 hat den Satzteil "Z 1 bis Z 4" im § 97 Abs. 1 EStG 1. Satz mit Wirkung ab 31. März 2003 als verfassungswidrig aufgehoben, weil die Z 5 im § 93 Abs. 3 EStG - Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds - von der Endbesteuerung ausgeschlossen ist. Der Gerichtshof hat dem Fiskus für die Neuregelung Zeit gelassen. Es bleibt abzuwarten, welche Besteuerungsart sich der Fiskus nunmehr einfallen lässt.Vermeidung von Säumnisfolgen durch "Steuern online bezahlen"Seit April 2001 können sämtliche Steuern auch online beglichen werden. :: Information über den elektronischen Erlagschein auf der Homepage www.bezahlen.at :: Erinnerung mittels E-Mail durch das Finanzamt zwei Wochen vor der Fälligkeit. :: Freigabe mittels Klick zur Überweisung sofort oder per Fälligkeit. :: Vorteile: Keine Software, keine Installation, kein Zertifikat Keine Kosten Einfache Bedienung Vermeidung von SäumnisfolgenSteuerfreie Sparbuchschenkung bis 31. Dezember 2002Knapp eine Woche vor Ablauf der Frist 30. Juni 2002 wurde die Steuerbegünstigung verlängert. Unberührt davon bleibt allerdings der Umstand, dass von noch nicht legitimierten Sparbüchern mit einem Guthaben von mehr als € 15.000,- nicht ohne weiteres Abhebungen erfolgen können. Dafür ist von der Bank erst eine Genehmigung von der Geldwäschebehörde einzuholen. Gleiches gilt für Verkäufe aus anonymen Wertpapierdepots.Zusätzliche Angaben in Rechnungen ab 2003In Anpassung an EU-Recht wird laut Abgabenänderungsgesetz 2002 der Katalog des § 11 Abs. 1 UStG um folgende Rechnungsangaben erweitert: Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Nummer der Rechnung Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerReverse-Charge System bei der Abrechnung von Bauleistungen ab 30. September 2002Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 wird der Leistungsempfänger als Steuerschuldner bestimmt, wenn Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht werden. Darunter fällt auch die Gestellung von Arbeitskräften. Im Falle des Überganges der Steuerschuld ist in der Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen.