Neuerungen gemäß Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
Einkommensteuergesetz:: Steuerbegünstigung für Auftragsforschung ab 1. Jänner2005Der Forschungsfreibetrag und die Forschungsprämie stehen auch für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung zu, wodurch diese Steuerbegünstigung auch für Klein- und Mittelbetriebe anwendbar ist. Betroffen sind nur Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen wie: Universitäten und Forschungseinrichtungen (WIFO oder IHS), die selbst keine steuerliche Forschungsförderung geltend machen können. :: Bausparen ab 1. September 2005Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages unterbleibt die Rückforderung der gewährten Bausparprämie, wenn die Mittel für Maßnahmen der Bildung oder der Pflege verwendet werden. Weiters wird die Geschäftstätigkeit der Bausparkassen um die Finanzierung dieser Maßnahmen erweitert.Umsatzsteuergesetz:: UID-Nummer als Rechnungsbestandteil ab 1. Juli 2006Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,- übersteigt, ist weiters die UID-Nr. sowohl des liefernden oder leistenden Unternehmers wie auch des Lieferungs- und Leistungsempfängers anzugeben.:: Zusammenfassende Meldung ab 1. Jänner 2006Diese ist in Hinkunft monatlich, zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.:: Finanzstrafgesetz ab 1. Jänner 2006Das Höchstausmaß der Freiheitsstrafe bei strafbestimmenden Wertbeträgen von über € 3 Mio. wird auf 7 Jahre (bisher 5 Jahre) angehoben.