Steuerreform kompakt I - Tarifreform und Erleichterungen
Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 € steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. €. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 € (bei einem Monatseinkommen von 1.500 € brutto) und etwas über 2.000 € (bei einem Monatseinkommen von 10.000 € brutto). Im Detail sieht das neue Tarifmodell wie folgt aus: Neu Alt Stufe bis € Steuersatz Stufe bis € Steuersatz 11.000 0% 11.000 0% 18.000 25% 25.000 36,50% 31.000 35% 60.000 43,21% 60.000 42% darüber 50% 90.000 48% 1.000.000 50% darüber 55% Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen: Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 € auf 440 € pro Kind (bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 300 € pro Person); Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrages in den Verkehrsabsetzbetrag und Erhöhung auf jährlich 400 € (anstatt bisher zusammen 345 €); Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) für Kleinverdiener von 110 € auf bis zu 400 € bzw. 500 €, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat; Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu € 110 (bei Veranlagung 2015 schon maximal bis zu 55 € als vorgezogene Erleichterung); Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen; der Forschungsstandort soll durch eine Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12% sowie durch Zuzugsbegünstigungen für Wissenschafter und Forscher gestärkt werden; Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 € auf 3.000 €; Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, etwa durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für Crowdfunding.