Steuertermine 2014
Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt. Jänner Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2013 für geringfügig Beschäftigte Februar Bis 1.2. Übermittlung Jahreslohnzettel 2013 (L16) in Papierform Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2013 (E18) in Papierform Bis 15.2. Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2013 Bis 28.2. Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2013 (L16 und E 18) - Bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt) März Bis 31.3. Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2013 bei Stadtkasse/Gemeinde April Bis 30.4. Abgabe der Steuererklärungen 2013 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO Juni Bis 30.6. Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2013 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2013 aus Nicht-EU-Ländern September Bis 30.9. Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2013 L 1 in Papierform oder FinanzOnline Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2013 Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2014 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt Oktober Ab 1.10. Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2013 Bis 31.10. Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides Dezember Bis 31.12. Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2013 Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab