Valorisierung der Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen

Die monatlichen Regelbedarfsätze betragen:   2002 2001 2000 EUR öS öS bei einem Alter von 0-3 Jahren 152,- 2.030,- 2.000,-   bis 6 Jahren 194,- 2.590,- 2.550,- bis 10 Jahren 250,- 3.330,- 3.270,- bis 15 Jahren 288,- 3.830,- 3.760,- bis 19 Jahren 338,- 4.510,- 4.430,- bis 28 Jahren 426,- 5.680,- 5.580,- Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in Rz. 795 ff. der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen.Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.Liegt weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vertrag vor, bedarf es der Vorlage einer Bestätigung der empfangsberechtigten Person, aus der das Ausmaß des vereinbarten Unterhalts und das Ausmaß des tatsächlich bezahlten Unterhalts hervorgeht. In all diesen Fällen steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann für jeden Kalendermonat zu, wenn- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und- die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.