Wichtige Termine 2012 im Überblick

Zitierweise: kursiv: Neu 2012 Ab 1. Jänner Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010 und 2011 Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Berufungszinsen gem. § 205a BAO bei Erfolg im Rechtsmittelverfahren Bis 15. Jänner Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2011 für geringfügig Beschäftigte Bis 31. Jänner Übermittlung Jahreslohnzettel 2011 (L 16) in Papierform Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2011 (E 18) in Papierform Bis 15. Februar Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2011 Bis 28. Februar ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2011 (L16 und E18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten Bis 31. März Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2011 Ab 1. April Einhebung der 25% Wertpapier-KESt durch depotführende Bank Bis 30. April Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO Bis 30. Juni Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) FinanzOnline Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2011 aus Nicht-EU-Ländern Bis 30. September Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2011 L1 in Papierform oder FinanzOnline Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2011 Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2011 Ab 1. Oktober Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2011 Bis 31. Oktober Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides Bis 31. Dezember Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr; gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen) Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2007 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab