Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt. Jänner Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Vereinfachter Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen Einführung der Auflösungsabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2012 für geringfügig Beschäftigte Februar Bis 1.2. Übermittlung Jahreslohnzettel 2012 (L16) in Papierform Bis 15.2. Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2012 Bis 28.2. Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2012 (L16 und E 18) - bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Jahr 2012 (im Regelfall elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt) März Bis 31.3. Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2012 bei Stadtkasse/Gemeinde April Bis 30.4. Abgabe der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO Juni Bis 30.6. Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2012 aus Nicht-EU-Ländern September Bis 30.9. Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2012 L 1 in Papierform oder FinanzOnline Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2012 Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2013 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt Oktober Bis 31.10. Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides Dezember Bis 31.12. Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2012 Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab